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Start für den Selbstbedienungs-Biergarten

Endlich ist es wieder soweit. Das Haus am See - GochNess lädt ab dem Pfingstwochenende zum Selbstbedienungs-Biergarten ein. Bei Kaffee und Kuchen oder einem kühlen Getränk mit etwas Leckerem vom Grill können die Gäste die Zeit im großzügigen Außenbereich mit Blick auf den See genießen.

„Bereits im vergangenen Jahr konnten wir zahlreiche Gäste bei uns zu Kaffee und Kuchen begrüßen und wir freuen uns, dass wir die Außengastronomie nun wieder öffnen dürfen!“, so Event- und Locationsmanagerin Christina Witjes vom Haus am See – GochNess. „Unser Angebot haben wir in diesem Jahr um herzhafte Leckereien vom Grill von Uwe Thünnesen erweitert.“

Der Selbstbedienungs-Biergarten im Haus am See – GochNess öffnet die Tore am Pfingstwochenende zu folgenden Zeiten:

Pfingstsamstag, 22. Mai 2021: Selbstbedienungs-Biergarten ab 15:00 Uhr

Pfingstsonntag, 23. Mai 2021: Selbstbedienungs-Biergarten ab 13:00 Uhr

Pfingstmontag, 24. Mai 2021: Selbstbedienungs-Biergarten ab 13:00 Uhr

Unser Hygienekonzept vom letzten Jahr hat sich bewährt, wir haben dies an die aktuellen Auflagen der Coronaschutzverordnung angepasst und können so einen sicheren Besuch ermöglichen. Informationen, mit wie vielen Personen Sie gemeinsam kommen dürfen und welche Voraussetzungen gelten, finden Sie weiter unten in diesem Text. Genesene und Geimpfte werden beispielsweise bei der Personenbegrenzung nicht mitgezählt, müssen aber einen entsprechenden Nachweis mitbringen.“

Der Außenbereich bietet zahlreiche Sitzplätze an, die dennoch schnell belegt sein können. Eine Tischreservierung ist daher empfehlenswert und kann hier vorgenommen werden. Da bei schlechtem Wetter die Verlegung in den Innenbereich nicht erlaubt ist, finden die Veranstaltungen nicht bei Dauerregen statt.


Regeln & Hinweise für den Besuch im Haus am See - GochNess:

· Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden.

· Das Tragen einer medizinischen und FFP-2 Maske ist verpflichtend, außer am Tisch.

· Bitte zeigen Sie am Eingang einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung vor. Gleichgestellt ist eine Bestätigung des Gesundheitsamtes über eine Corona Virus Infektion, die mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder eine Bestätigung, dass bereits beide Corona Schutzimpfung bekommen wurden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

· Bitte füllen Sie die Registrierungsbögen an Ihrem Tisch aus und geben Sie diese bei der Bestellung ab.

· Die Händehygiene muss eingehalten werden.

· Die Nies- und Hustenetikette muss gewahrt werden.

· Kontaktbeschränkungen am Tisch müssen eingehalten werden. Genesene und geimpfte Personen zählen dabei nicht mit.


Wir freuen uns sehr auf ein tolles Pfingstwochenende mit Ihnen!




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